
Verklausulierte Lage
Die deutsche bzw. europäische Weingesetzgebung verwehrt den Weinen unter der Qualitätsweinebene die Möglichkeit der Nennung eines Lagennamens. Für mich ist das „Quatsch mit Soße“, denn die weinrechtliche Hierarchie „Wein – Landwein – Qualitätswein – Prädikatswein“ hat leider mittlerweile gar nichts mehr mit irgendeiner faßbaren qualitativen Aussage zu tun. Immer mehr Landweine -die ja vielfach nur […]Read Post ›